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Rechtsanwalt Grimbacher

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Sie haben ein Familienmitglied verloren oder möchten Ihren Nachlass regeln?
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher berät und vertritt Sie rund um das Erbrecht.

In Deutschland werden Vermögen, die die Großeltern und Eltern aufgebaut haben, jetzt und künftig vererbt.

Will man so weit als möglich Streit unter den Nachfahren und Erben vermeiden, eine bestimmte Vermögensaufteilung oder Unternehmensnachfolge herbeiführen, gilt es seinen Nachlass so rechtzeitig als möglich zu regeln. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, sei es ein einfaches Testament, bei dem die Formvorschriften des BGB zu beachten sind, oder einen Erbvertrag. Letzterer ist möglich zwischen dem Erblasser und den Erben oder z.B. zwischen den beiden Eltern, also mehreren Erblassern.

Vorerbe, Nacherbe, Vermächtnis, Testamentsvollstrecker, Enterbung oder Teilungsanordnung … da kann man schon ins Schleudern geraten bei all diesen Begriffen.

Rechtsanwalt Klaus Grimbacher klärt mit Ihnen, was Sie wollen, um Ihnen zielgerichtet aufzuzeigen, wie dies bewerkstelligt werden kann. Ggf. bedarf es der Einschaltung eines Notars, da Formvorschriften zu beachten sind.

 

Oder ist jemand verstorben und Sie vielleicht Erbe oder gar enterbt, oder der Nachlass überschuldet?

Trotz der Trauer gilt es zu handeln. Ab Kenntnis des Erbfalles sind nur 6 Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen, ansonsten gilt es als angenommen. Dann ist zwar nicht alles zu spät, aber eine Anfechtung muss unverzüglich erklärt oder eine Nachlassinsolvenz in die Wege geleitet werden.
Auskünfte sind einzufordern, um Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen.

 

Rufen Sie an. Rechtsanwalt Klaus Grimbacher berät Sie gerne, was zu tun ist.