Ist ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden. Oder haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten? Wie soll ich mich verhalten?
Ein Strafverfahren bedeutet zunächst einmal nichts Gutes. Es ist sinnvoll, bereits mit der Kenntniserlangung eines Ermittlungsverfahrens einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Dies ist Ihr gutes Recht!
Die Strafverfolgungsbehörden werden oft versuchen, eine Aussage von Ihnen zu erhalten. Unüberlegtes Handeln ist jedoch zu vermeiden. Denn eine einmal getätigte Aussage kann fast nicht mehr aus der Welt geschafft werden.
Als von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt beantrage ich zunächst einmal Akteneinsicht, damit die Sach- und Rechtslage geprüft werden kann und um zu wissen, welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden überhaupt zur Verfügung stehen.
Wichtig ist zu Beginn, dass Sie zunächst von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Denn es ist zunächst einmal Aufgabe der Ermittlungsbehörden bzw. des Gerichts, Ihnen eine vorgeworfene Straftat nachzuweisen. Sie sind nicht verpflichtet, hierbei zu helfen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob eine Aussage von Ihnen sinnvoll ist oder ob weiterhin das Schweigerecht in Anspruch genommen wird. Ihr Schweigen kann Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Eine Aussage Ihrerseits ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Bei „erdrückender“ Beweislage kann ich Ihnen als Rechtsanwalt behilflich sein, auf das Strafmaß begünstigend hinzuwirken. Nicht selten geht es hierbei im Falle einer Freiheitsstrafe um die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung.
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Kiesel hierbei gerne mit Rat und Tat zur Seite.