Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht in Aalen und Umgebung?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin!

Telefon

07361 9754820

E-Mail

kanzlei@grimbacher-rae.de

Adresse

Bahnhofstraße 21, 73430 Aalen

Sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer:
Die Rechtsfragen sind dieselben, nur eben aus anderem Blickwinkel. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Grimbacher steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Seite.

Vorab ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass arbeitsrechtliche Fragen nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen, ab und an ist Eile geboten, weshalb Rechtsanwalt Grimbacher Ihnen auch kurzfristige Termine anbietet.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Sie haben dann nur 3 Wochen ab Erhalt Zeit hiergegen Klage einzureichen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Haben Sie Zahlungsansprüche? Arbeits- und Tarifverträge beinhalten oftmals Verfallfristen, nach deren Ablauf die Ansprüche nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können.

Wollen Sie einen Arbeitnehmer kündigen, gar fristlos, so bleiben Ihnen nur 2 Wochen Zeit ab Kenntnis von seinem Fehlverhalten, wobei hier der Sachverhalt erforscht, Beweismittel gesichert, Rechtsrat eingeholt und ggf. der Mitarbeiter
selbst angehört werden muss. Machen Sie hier Fehler, kann dies unter Umständen kostspielig werden.

Noch mehr Aufmerksamkeit ist erforderlich, ist ein Betriebsrat zu beteiligen und anzuhören. Die umfassende, korrekte Unterrichtung des Betriebsrates ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Kündigung.

Ähnliches gilt im Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Arbeitnehmers.

 

Anwalt Arbeitsrecht Aalen

Holen Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat – bevor Sie Fehler machen.

Wir weisen schon im Vorfeld darauf hin, dass das Arbeitsrecht für die erste Instanz grundsätzlich keine Kostenerstattungsansprüche gegenüber der unterlegenen Partei vorsieht (vgl. § 12 a ArbGG), d.h. auch wenn Sie Recht haben und bekommen, müssen Sie Ihre Kosten selbst tragen, weshalb es zu empfehlen ist, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Kontaktformular

    Hier geht es zur Datenschutzerklärung.