Das neue Bauvertragsrecht

Seit 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Damit findet sich der Bauvertrag nun ausdrücklich im BGB wieder. Als Folge sollten dringend alte Vertragsmuster geprüft und geändert werden. So gibt es Änderungen bei vielen Punkten, die sich in der täglichen Praxis wiederfinden. Kann die Abnahme fiktiv erfolgen? Können Abschlagszahlungen bei unwesentlichen Mängeln verweigert werden? Kann ein Bauvertrag auch teilweise gekündigt werden? Viele Rechtsfragen, die nach dem neuen Bauvertragsrecht anders beurteilt werden. Insgesamt rückt das neue Recht näher an die VOB/B heran. Ziel ist es insgesamt, eine raschere Klärung typischer Streitfragen zu erreichen und damit das eine oder andere gerichtliche Verfahren zu vermeiden.