Glatteisprüfung unterbricht den Arbeitsweg

Wer ohne besondere Pflicht die Fahrbahn auf Glatteis prüft und auf den Rückweg zum Auto stürzt, ist nicht versichert, so ein Urteil des BSG (BSG v. 23.01.2018, Az.: B 2 U 3/16 R).

Denn, so das BSG, der unmittelbare und damit versicherte Weg zur Arbeitsstätte ist bereits in dem Zeitpunkt unterbrochen  in dem der Kläger die Straße betritt. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handele es sich nur um eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg.  Auch wenn der Kläger die Prüfung als sinnvoll oder erforderlich angesehen habe, sei diese weder durch die Straßenverkehrsordnung geboten noch für den Antritt der Fahrt unverzichtbar gewesen.

Damit wird die enge Rechtsprechung zum versicherten Arbeitsweg vom BSG wieder mal bestätigt. Jede Abweichung vom direkten Weg zur Arbeit und zurück – und sei sie noch so klein – ist nicht als Arbeitsunfall anerkannt.