Unabhängig auftretende Prüfdienstleister beim Verkehrsunfall – Überprüfung lohnt sich!

Wer einen Verkehrsunfall erleidet, beauftragt im ersten Schritt in der Regel einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung und reicht das Gutachten bei dem Versicherer des Unfallverursachers ein und begehrt die Bezahlung des Schadens.

In der Praxis ist es üblich, dass der Versicherer dann einen sogenannten unabhängig auftretenden Prüfdienstleister hinzuzieht und die Sache erneut begutachtet. In der Regel kommt dieser Prüfdienstleister zu einem anderen Ergebnis als der Sachverständige, woraufhin die Versicherung Abzüge vornimmt und nicht den vollen, sondern nur einen Teil des Schadens reguliert.

Die unabhängig auftretenden Prüfdienstleister sind jedoch nicht so unabhängig wie sie vorgeben. Sie sind gegenüber den auftraggebenden Versicherungen weisungsgebunden und handeln in deren Interesse. Oft nutzen diese Prüfdienstleister spezielle Computerprogramme für ihre Begutachtungen, deren Parameter durch die Versicherungen vorgegeben sind. Diese Parameter werden nicht bekannt gemacht. Auch werden die Fahrzeuge oder die Bewertungen der Sachverständigen von einer natürlichen Person nicht mehr gesichtet.

Die Grundlagen dieser Bewertungen werden deshalb in der Praxis schon lang hinterfragt.

In der jüngsten Vergangenheit haben verschiedene Gerichte dieser Praxis eine Abfuhr gegeben und dem Kläger den Anspruch auf Schadensregulierung zugesprochen (Amtsgericht Leer, Az. 700 C 927/20 sowie Amtsgericht Kronach, Az. 2 C 10/20).

Beide Entscheidungen sind lesenswert. Die Gerichte kritisieren zu Recht die Arbeitsweise der Versicherer sowie der Prüfdienstleister.

Für die Praxis bedeuten diese Entscheidungen jedenfalls, dass es sich lohnt, sich gegen solche Begutachtungen zur Wehr zu setzen.

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